Wer in eine Massenkarambolage verwickelt wird, muss sich um die Regulierung der Schäden zukünftig keine Sorgen mehr machen. Die deutschen Kraftfahrtversicherer haben ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert: Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge können sich ab sofort direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet. Außerdem sinkt die grundsätzliche Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge.
„Nach einem Massenunfall ist die Situation oft chaotisch und unübersichtlich“, sagt Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln. Die neuen Regeln geben den Unfallopfern mehr Sicherheit: Die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen.“
Bislang trugen die im GDV organisierten Kfz-Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten. Bei Schäden an Front und Heck sowie bei Totalschäden wurden zwei Drittel übernommen, bei einem reinen Frontschaden 25 Prozent. Zuständig für die Schadenregulierung waren zudem oft nicht die eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer, sondern andere, beauftragte Versicherungsunternehmen.
Drei Bedingungen für freiwillige Regulierungsaktion der Versicherer
Für eine möglichst schnelle und reibungslose Schadenregulierung nach Massenunfällen gibt es bereits seit über 30 Jahren freiwillige Regulierungsaktionen der Kfz-Versicherer. Ob ein Massenunfall im Sinne der Vereinbarung vorliegt, entscheidet ein Gremium des GDV. Grundlage für dessen Entscheidung sind Berichte der Polizei. Für eine freiwillige Regulierungsaktion müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Erstens darf die Polizei keinen Verursacher festgestellt haben, zweitens müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein – ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, reichen bereits 20 Fahrzeuge – und drittens muss das gesamte Unfallgeschehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben.
Massenunfälle in Deutschland
Vor allem bei Glatteis, Nebel oder Schneetreiben kommt es auf deutschen Autobahnen immer wieder zu Unfällen, bei denen eine Vielzahl von Fahrzeugen miteinander kollidiert. Den letzten Massenunfall löste allerdings ein Sandsturm aus – auf der A19 bei Rostock kollidierten im April 2011 insgesamt 83 Fahrzeuge. Acht Menschen starben, mehr als hundert wurden verletzt.
Seit Beginn der freiwilligen Regulierungsaktionen im Jahr 1983 haben die deutschen Kraftfahrtversicherer die Schäden von insgesamt 17 Massenunfällen reguliert und dafür etwa 7 Millionen Euro aufgewendet.
Wie die Schadenregulierung bei Massenunfällen abläuft, erklärt der GDV in einem Video in seinem Youtube-Kanal.
– Pressemeldung des GDV Gesamtverband der Deutshen Versicherungswirtschaft –