- Die erste Regel bei Nebel heißt: Licht an, runter vom Gas und genügend Abstand halten. Es gilt der Grundsatz: „Fahren auf Sicht“. Der Fahrer darf nur so schnell sein, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Und er darf sich nicht darauf verlassen, dass die Fahrbahn vor ihm frei ist.
- Wird die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert, das entspricht etwa Sichtweiten von 100 Metern oder weniger, ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Bei diesen Witterungsverhältnissen ist es erlaubt, die Nebelscheinwerfer zu benutzen.
- Liegt die Sichtweite unter 50 Metern, gilt auf allen Straßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Autofahrer können sich an den Leitpfosten orientieren, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Lkw über 7,5 Tonnen dürfen bei diesen Witterungsverhältnissen nicht überholen.
- Unter 50 Meter Sicht ist es erlaubt, auch die Nebelschlussleuchten einzuschal- ten. Sie sollten abgeschaltet werden, wenn sich die Sicht wieder verbessert, um nachfolgende Fahrer nicht zu blenden.
- Wer bei Nebel sein Ziel sicher erreichen will, muss außerdem auf eine intakte Beleuchtungsanlage und saubere Scheiben achten. Wichtig ist laut DEKRA auch, bei Nebel besonders konzentriert zu fahren und auf alles zu verzichten, was vom Fahren ablenken könnte.
– Pressemeldung und Foto: Dekra –