Wer zahlt, wenn Tiere wild werden?

Während der Paarungszeit von Rehwild appelliert der Deutsche Jagdverband (DJV) an Autofahrer zu erhöhter Wachsamkeit. Foto: Reinhard Siegel.
Während der Paarungszeit von Rehwild appelliert der Deutsche Jagdverband (DJV) an Autofahrer zu erhöhter Wachsamkeit. Foto: Reinhard Siegel.
Wenn es kracht, dann richtig: Nimmt ein Autofahrer mit Tempo 100 ein 20 Kilo-Reh auf die Motorhaube, dann mit einer Wucht von einer Tonne.

Rund 222 000 Mal kollidierten Waldbewohner im Jagdjahr 2013/2014 mit Fahrzeugen. Damit zeigt die Wildunfallstatistik nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) im Fünfjahresdurchschnitt zwar einen kleinen Abwärtstrend, die Dunkelziffer liegt allerdings um ein Vielfaches höher.

Besonders im Spätherbst nimmt das Unfallrisiko zu. Nach der Ernte streifen die dämmerungsaktiven Tiere auf Nahrungs- und Paarsuche ungeschützt vom Feld in den Wald und treffen dabei auf den morgen- und abendlichen Berufsverkehr.

Die Schäden sind erheblich, die Kosten demzufolge auch. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verzeichnete 2013 eine Schadenbilanz von 560 Millionen Euro durch Wildunfälle.

Geld, das die Autofahrer in der Regel von ihrer Teilkasko-Versicherung abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung erstattet bekamen. Die zahlt für Schäden, verursacht durch Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Für Autofahrer im ländlichen Raum ist diese Police geradezu ein Muss.

Weil Tier aber nicht gleich Tier ist, haben viele Teilkasko-Anbieter den Schutz auf Wirbeltiere erweitert. So haben auch diejenigen eine Chance auf Entschädigung, denen Hunde, Katzen, Kühe oder Schafe in die Quere kommen.

Fehlt die Police im Portfolio, können sich Autofahrer auch an die Tierhalter wenden. Hundehalter-, private oder Betriebshaftversicherungen bieten Schutz. Schlussendlich bleibt immer noch die Vollkasko-Versicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug einspringt.

Dann allerdings rutscht der Autofahrer in eine andere Schadenfreiheitsklasse, die Police wird im nächsten Jahr teurer.

Es hat gekracht – was tun?
War die Kollision unvermeidbar, müssen vor allem nach Wildunfällen einige Regeln beachtet werden.

  • Unfallstelle mit Warndreieck und eingeschaltetem Warnlicht sichern, Warnweste überziehen.
  • Das Tier nicht anfassen und schon gar nicht mitnehmen. Es besteht Tollwutgefahr, und verletzte Tiere können aggressiv reagieren. Außerdem drohen Autofahrern wegen Wilderei empfindliche Strafen.
  • Polizei verständigen, die dann auch den Förster oder Jagdpächter informiert.
  • Fotos von der Unfallstelle, dem Auto, Tier und seinen Spuren machen. Die beschleunigen die Schadenabwicklung. Förster, Jagdpächter oder Polizei stellen eine Wildbescheinigung aus, die der Versicherung vorzulegen ist.
  • Versicherung benachrichtigen, noch ehe die Werkstatt mit der Reparatur beginnt.

– Presseinfo des ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe – Foto: Reinhard Siegel