- Im Kaskofall: Versicherung benennt Gutachter und ggf. Werkstatt
- Wer den Unfall nicht verursacht hat, kann seinen Gutachter frei wählen
Zunächst ist es wichtig, die notwendigen Informationen zu sammeln, so die Empfehlung der DEKRA Experten. Gerade wenn man den Unfall nicht selbst verschuldet hat, ist es ratsam, an der Unfallstelle Beweise zu sichern. Dazu gehören zum Beispiel Übersichtsfotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen, Detailaufnahmen der entstandenen Schäden und eine Unfallskizze. Außerdem sollten die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, die Namen und Anschriften der Unfallgegner und eventueller Zeugen sowie Informationen über die jeweiligen Versicherungen notiert werden. Wenn jemand verletzt wurde oder ein hoher Sachschaden entstanden ist, aber auch wenn die Sachlage unklar ist, sollte auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden.
Danach geht es darum, den Schaden durch die Versicherung abwickeln zu lassen. „Wer selbst den Unfall verursacht hat und kaskoversichert ist, bekommt von seiner Versicherung einen Gutachter oder eine bestimmte Werkstatt für die Bewertung und Reparatur des Schadens benannt. Wer aber selbst Geschädigter ist, hat grundsätzlich Anspruch auf den Gutachter seiner Wahl“, so Guido Kutschera, in der Geschäftsführung der DEKRA Automobil GmbH verantwortlich für den Gutachten-Bereich.
Das von einem Sachverständigen erstellte Schadengutachten dient als Grundlage für die Regulierung des Schadens durch die Versicherung des Verursachers. Die Qualifikation eines Sachverständigen und seine Unabhängigkeit gewährleisten korrekte und unvoreingenommene Gutachten. Das Schadengutachten erfasst die Schäden, kalkuliert die Reparaturkosten, legt gegebenenfalls den Reparaturweg fest, ermittelt die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Schaden und beurteilt die Frage, ob sich eine Reparatur im Einzelfall lohnt.
– Pressemeldung und Foto: Dekra –