Änderungen am Fahrzeug oder besser Tuningmaßnahmen haben nach wie vor Konjunktur. Räder, Spoiler, Auspuffblenden – alles wird mit Tuningteilen veredelt. Trotz der Bemühungen der Hersteller, ihre Fahrzeuge bereits sportlich zu gestalten, boomt die Branche für Tuningzubehör. In der kreativen Euphorie wird dabei oft übersehen, dass es hier klare Vorschriften gibt, was geht und was nicht. Die KÜS gibt Tipps.
Die Stunde der Wahrheit für nicht legale Tuning-Maßnahmen schlägt oft bei der Hauptuntersuchung. Hier werden die nicht legalen Veränderungen am Fahrzeug entdeckt. Wenn es um Unzulässigkeiten von Anbauteilen oder einen fehlenden Zulässigkeitsnachweis geht, stehen die Rad-Reifenkombinationen mit 65 % Mängelanteil bei den KÜS-Hauptuntersuchungen an erster Stelle. Häufig werden Prüfzeugnisse der Teile nicht zur Hauptuntersuchung mitgebracht. Fatal kann auch der schnelle Kauf im Internet sein. Billig sind die Felgen hier, aber leider häufig ohne jede Nachweispapiere. Aus diesem Grund ist besondere Vorsicht bei Produkten aus den USA oder Asien geboten, die derzeit verstärkt auf den deutschen Markt drängen. Dieses Thema könnte auch das geplante Freihandelsabkommen mit den USA tangieren. Größe und Einpresstiefe müssen natürlich auch exakt den Vorgaben entsprechen. Die Freigängigkeit der Bauteile kann hier beeinträchtigt werden, Reifenschäden können die Folge sein.
20 % der Sünden, die bei der Hauptuntersuchung der KÜS aufgefallen sind, gehen auf das Konto von Sportfahrwerken. In monatelangen Testfahrten, etwa auf der Nordschleife des Nürburgrings, stimmen die Hersteller ihre Fahrwerke auf das jeweilige Fahrzeug ab. Sicheren Kontakt zur Straße aber auch Komfort sind hier unter anderem die Einträge im Lastenheft. Wird ein anderes Fahrwerk als das der Serie eingebaut, so braucht es unbedingt ein Prüfzeugnis. Zu beachten ist hier vor allem, dass eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) nicht automatisch den Verzicht einer Änderungsabnahme durch den Prüfingenieur mit nachfolgendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere bedeutet. Die ABE ist immer mit Auflagen versehen.
Je nach Umfang der Veränderungen gegenüber der Serie wird dies gefordert oder nicht. Legal ist in einem solchen Fall der Einbau erst nach der durchgeführten Änderungsabnahme. Der beste Weg ist das vorherige Gespräch mit dem Prüfingenieur, der die Maßnahme nach dem Umbau auch vornehmen soll. Damit wird auch ein Fehlkauf verhindert.
3,3 % der getunten Fahrzeuge fallen bei der Hauptuntersuchung der KÜS mit nicht legalen Karosserieteilen auf. Die Vorschrift ist hier klar. Nachgerüstete Karosserieteile dürfen niemanden schädigen, behindern oder belästigen. Bei Spoilern und anderen größeren Teilen ist hier der Nachweis zu führen, dass sie dies nicht tun. Kleinere Teile können per Prüfung durch den Sachverständigen beurteilt werden. Das beste Beispiel ist hier die kurze Antenne. Entspricht sie den Vorschriften, so braucht sie keinen Zulässigkeitsnachweis. Spitz, starr oder splitternd wird sie für Fußgänger oder Motorradfahrer zu einer ernsten Gefährdung und wird bemängelt.
Wichtig ist die Feststellung, dass Prüfingenieure nicht die Feinde der Tuningfreunde sind, sondern wertvolle Hilfe leisten können. Befinden sich auf den Teilen keinerlei eindeutige Kennungsmerkmale, dann gilt ganz klar: Finger weg! Sind die Merkmale (Ziffern, Buchstaben etc.) vorhanden, dann kann der Prüfingenieur in der sehr umfangreichen Datenbank der KÜS-Prüfzeugnisse suchen und so die Zulässigkeit der Teile erkennen, auch wenn der Kunde das entsprechende Teilegutachten nicht vorzeigen kann. Die Änderungsabnahme ist dann möglich. Dieser Service der KÜS verhindert sehr oft eine Bemängelung bei der Hauptuntersuchung.
– Pressemeldung und Fotos: KÜS Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V –