Wer keinen eigenen Grund und Boden besitzt, stellt seinen Wohnwagen oder Anhänger in der Regel auf öffentlichen Parkplätzen ab. Oft wird er dabei über Wochen und Monate nicht bewegt. Was bei einem ordnungsgemäß zugelassenen PKW kein Problem ist, kann in diesem Fall jedoch schnell zu einem Bußgeld führen – insbesondere dann, wenn vor Ort um die knappen Parkplätze heftig gerungen wird und sich Anwohner beschweren.
Daniel Korn von Bertelshofer, einer der führenden deutschen Anbieter von Anhängerkupplungen, erklärt den rechtlichen Hintergrund: „Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nach § 12 StVO maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Komplette Gespanne sind hiervon zwar ausgenommen – doch das ist für die meisten höchstens bei längeren Fernreisen eine Option, bei denen man das Auto nicht braucht.“
Kurzerhand in den geparkten Wohnwagen einzuziehen, ist übrigens auch keine Lösung. Zwar ist es auf Reisen durchaus erlaubt, zu Regenerationszwecken einmal zu übernachten, längere Camping-Eskapaden hingegen sind eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, die mit hohen Bußfeldern bestraft wird. Auf das Aufstellen von Camping-Möbeln, Vorzelt und Co. sollte man auf öffentlichen Parkplätzen generell verzichten.
– Pressemitteilung von Bertelshofer –