Alkoholfahrer sollten als erstes klären, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um den Führerschein zurückzuerhalten. Der richtige Ansprechpartner dafür ist die zuständige Führerscheinstelle. Dort erfahren Betroffene, ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung fällig wird oder nicht. „Neu ist seit 2014, dass in einigen Bundesländern als Grenze für Ersttäter, nicht mehr 1,6 sondern 1,1 Promille gilt“, erklärt Axel Uhle, Verkehrspsychologe und Mitglied der Geschäftsführung bei TÜV SÜD Pluspunkt. „Wer zum wiederholten Male erwischt wird, muss auch unabhängig von der Promillezahl zur MPU.“ Achtung: Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert ebenfalls den Führerschein – ab 1,6 Promille ist eine MPU vorgeschrieben. Ist eine MPU angeordnet, heißt es: keine Zeit verlieren! Denn eine frühzeitige Vorbereitung ist das A und O. Wer sich im Voraus gut informiert, geht eventuellen Stolperfallen aus dem Weg und kann selbstsicher bei den Untersuchungen auftreten. Dabei helfen beispielweise kostenlose Infoveranstaltungen oder die Erklär-Videos zum Ablauf einer MPU von TÜV SÜD, welche unter https://www.tuev-sued.de/pluspunkt/beratungsfilm abrufbar sind. Der sinnvolle nächste Schritt ist es, sich von einem kompetenten Verkehrspsychologen beraten zu lassen. Dieser erstellt eine Art „Fahrplan“, wie die Sperrfrist sinnvoll genutzt werden kann. Falls Abstinenzbelege gefragt sind, müssen sich Betroffene auf regelmäßige Haaranalysen und Urintests einstellen.
Weitere Informationen rund um das Thema MPU-Vorbereitung gibt es unter www.tuev-sued.de/pluspunkt oder hier … Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Idiotentest oder Chance?
– Pressinfo: TÜV Süd –
Fotos: Polizei Mettmann, TÜV Süd