Auch im Sommer, wenn es erst am späten Abend dunkel wird, sollten Autofahrer an die richtige Fahrzeugbeleuchtung denken. Dabei gilt: Viel hilft nicht unbedingt viel – das am stärksten strahlende Licht ist nicht immer angebracht, und falsch verwendet sogar ordnungswidrig. Die Wahl ist abhängig von der jeweiligen Fahrsituation. Denn die Beleuchtung muss an die Sichtverhältnisse angepasst werden, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor.
Im Einzelnen heißt das: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder sonstigen Sichteinschränkungen ist das Abblendlicht einzuschalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann auch das Fernlicht genutzt werden, sofern kein Gegenverkehr kommt. Rechtzeitiges Abblenden nicht vergessen. Werden entgegenkommende Fahrzeuge geblendet, ist ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro fällig. Behindern Nebel oder Regen im Sommer die Sicht, muss das Abblendlicht auch tagsüber benutzt werden – inner- und außerorts. Nur bei dieser Witterung sind übrigens Nebelscheinwerfer zulässig. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur angeschaltet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt in diesem Fall 50 km/h, es sei denn, eine geringere ist vorgeschrieben. Nur mit Standlicht zu fahren, ist grundsätzlich verboten.
Während das Fahren mit Licht am Tag in Deutschland lediglich empfohlen wird, besteht in vielen anderen europäischen Ländern eine ganzjährige Lichtpflicht. Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind, sollten sich darum vor ihrer Reise darüber informieren, welches Licht genutzt werden muss. Dadurch lassen sich Beanstandungen oder sogar Bußgelder vermeiden.
– Presseinfo des ADAC Nordrhein –