Urlauber, die mit einem Anhänger in die Niederlande fahren, sollten diesen zusätzlich sichern. In dem Nachbarland gelten spezielle Ausrüstungsvorschriften. Sie sollen verhindern, dass sich ein Anhänger selbstständig macht, wenn er sich vom Auto löst. Die Bestimmungen gelten auch für ausländische Gespanne. Wer die Sicherung nicht oder falsch anbringt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von etwa 200 Euro.
Ungebremste Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 1500 kg müssen mit einer Abreißleine (niederländisch: „Losbreekkabel“) gesichert werden. Es reicht nicht aus, die Leine lose über den Kupplungshals zu legen. Sie muss zusätzlich an einer speziellen Öse befestigt werden, die sich meist am Rahmen der Anhängerkupplung befindet. Damit sind auch Autofahrer mit abnehmbarer Anhängerkupplung auf der sicheren Seite.
Wohnwagen und andere Anhänger mit eigener Bremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 1500 kg müssen mit einer sogenannten „Reißbremsvorkehrung“ (auch als „Handreißbremskabel“ bezeichnet) ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremse des Anhängers. Wenn sich der Anhänger vom Auto löst, zieht dieses Kabel am Anhänger die (Hand-)Bremse an. Befestigt werden muss es in derselben Weise wie die Abreißleine. Es reicht also auch hier nicht aus, das Sicherungskabel nur lose über den Kupplungshals zu legen.
Weitere Informationen gibt es bei den Verbraucherschützern und den Technikexperten des ADAC unter Telefon 0800 / 5101112.
– Presseinformation des ADAC Nordrhein –
Foto: DVR
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