Der Zoll hatte als eine Behörde des Bundes im ersten Halbjahr 2014 die Steuerveranlagung von den Finanzämtern übernommen; sie sind den Bundesländern unterstellt. Im Zuge der Übertragung der Zuständigkeiten ist es laut ACE zu einer Reihe von Pannen gekommen; unter anderem wurden aufgrund von Softwareproblemen fehlerhafte Steuerbescheide ausgestellt. Dabei sind Steuern zum Teil doppelt eingezogen worden. Der Beschluss, die Verantwortlichkeiten neu zu regeln, stammt aus dem Jahr 2009. „Die Bundeszollverwaltung hatte also fast fünf Jahre Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Gerade eine Bundesbehörde hat besondere Sorgfaltspflichten, wenn es um Rechtsgüter der Bürger geht und sie darf sich solche Fehler nicht erlauben“, mahnte ACE-Rechtsexpertin Domé. Autofahrern empfiehlt der ACE, im Zweifel die Kfz-Steuerbescheide auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zu prüfen.
– Pressemeldung des ACE Auto Club Europa –