Ersatzteilbeschaffung: Aus dem Netz gefischt

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Eine selbstständige und anderweitige Ersatz- bzw. Einbauteilebeschaffung durch die Werkstattkunden hat in den vergangenen Jahren an Beliebtheit gewonnen. Die Kunden erhoffen sich von einem preiswert aus dem Internet erstandenen Ersatz- oder Zubehörteil eine deutliche Reduzierung der Reparaturkosten. Für die Kfz- Werkstatt bedeutet dies im Rahmen einer anstehenden Reparatur-, Instandsetzungs- oder Wartungsarbeit lediglich den Auftrag erteilt zu bekommen, das vom Kunden erworbene Teil in sein Fahrzeug einzubauen. Dabei können die vom Kunden mitgebrachten Teile unbekannter Herkunft Gefahren bergen, auf die die Kfz-Werkstatt reagieren und die Kunden über das rechtliche Risiko aufklären muss.

Darunter zählt, dass die Werkstatt nicht für die Qualität und Funktionstüchtigkeit des vom Kunden mitgebrachten Ersatzteils, sondern nur für die von ihr geleitstete Montagearbeit haftet. Des Weiteren hat der Fachbetrieb dahingehend eine besondere Sorgfaltspflicht, als dass der Unternehmer die ihm zur Verfügung gestellten Einbauteile sorgfältig auf ihre Eignung zu überprüfen hat, um die Tauglichkeit des Einbauteils mit Sicherheit zu bejahen. Bringt der Kunde das Einbauteil selbst mit, entfällt für die Werkstatt auch die Rendite für das verbaute Teil. Dieser Ausfall muss durch eine Mischkalkulation, z. B. durch Anhebung der Stundenverrechnungssätze, bei Auftragserteilung mit dem Kunden vereinbart werden.

Es will vom Kunden daher gut überlegt sein, ob er sich, um ein paar Euro zu sparen, am Ende nicht nur selbst gefährdet. Denn insbesondere bei verschleiß- und sicherheitsrelevanten Teilen wird mit dem Billigboom am falschen Ende gespart. Das vermeintliche „Schnäppchen“ erweist sich oft als Plagiat eines Originalteils.

– Presseinformation des Deutschen Kfz-Gewerbes NRW –