Autodiebstahl ist ein klassischer Fall für die Teilkasko-Versicherung. Wer allerdings, wie oben beschrieben, handelt, muss sich nach Ansicht der Rechtsprechung wegen seines grob fahrlässigen Verhaltens eine Mitschuld anrechnen lassen. Welche Konsequenzen das hat, erläutert die HUK-COBURG. Der Bestohlene kann nicht erwarten, dass die Versicherung seinen Schaden in vollem Umfang reguliert. Einen Teil wird er aus der eigenen Tasche zahlen müssen.
Doch gibt es ein ganz einfaches Gegenmittel: Den Schlüssel immer mitnehmen und ihn sicher in der Hand- oder Hosentasche deponieren.
Auch wenn man den funkbetriebenen Schlüssel seines Autos nur verloren hat, ist schnelles Handeln geboten. Um einen Diebstahl zu verhindern, muss man die Werkstatt beauftragen, den Schlüsselcode in der Wegfahrsperre zu löschen und einen neuen Schlüssel zu bestellen. Natürlich muss der neue Schlüssel wieder in der Elektronik angemeldet werden. – Wer noch eine Schließanlage ohne Fernbedienung hat, sollte sie austauschen lassen.
– Presseinfo und Foto: HUK-Coburg –