Beim Ausparken passiert es: Ein Rucken, ein hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die HUK-COBURG warnt: Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden.
Geht solch ein Fall vor Gericht und endet mit einer Verurteilung wegen Unfallflucht, kann das auch für den Versicherungsschutz Konsequenzen haben. In der Kfz-Haftpflichtversicherung steht der Vorwurf im Raum: Der Unfallverursacher habe gegen seine vertragliche Aufklärungspflicht verstoßen. Trifft das zu, reguliert die Versicherung den Fremdschaden, allerdings kann der Versicherungsnehmer wegen dieser Obliegenheitsverletzung anschließend mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. In der Kasko-Versicherung kann Unfallflucht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
– Presseinformation und Foto: HUK-Coburg –