In den Kölner Medien werden Konzepte diskutiert, die marode Infrastruktur mit Hilfe privater Investoren zu sanieren. Auch Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters möchte den Berichten zufolge prüfen, ob es sinnvoll ist, bei der Sanierung von Brücken, Tunneln und Straßen die private Wirtschaft über sogenannte Öffentlich-Private- Partnerschaftsmodelle (ÖPP-Modelle) einzubeziehen.
Nach Einschätzung des ADAC Nordrhein existiert jedoch speziell für die Sanierung von Brücken bislang noch kein tragfähiges – vor allem wirtschaftliches – Modell. Bei Brücken und Tunneln sind die Erneuerungskosten im Vergleich zum konventionellen Straßenbau enorm hoch. Dagegen sind die Unterhaltungskosten von Brücken vergleichsweise gering. In der Regel werden aber gerade hier die wirtschaftlichen Vorteile von ÖPP erreicht.
Die Öffentlich-Privaten-Partnerschaftsmodelle kommen beim mehrstreifigen Ausbau von Bundesautobahnen bereits seit über zehn Jahren zur Anwendung. Erstmalig wurden hierbei im vergangenen Jahr beim Ausbau der A7 auch institutionelle Investoren eingebunden.
Folgende Aspekte sollten nach Meinung des ADAC Nordrhein bei der Einbindung privater Investoren beachtet werden:
- Die Verträge der ÖPP-Projekte müssen für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
- Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen in den Verwaltungen ist notwendig, um die Abwicklung der komplexen Verträge sicherzustellen.
- Neuverschuldungsverbote dürfen nicht umgangen werden (Schattenhaushalt). Die Belastungen für künftige Generationen müssen von Anfang an klar erkennbar sein.
- Die Gefahr höherer Finanzierungskosten muss bedacht wer- den. Da private Investoren eine hohe Rendite anstreben, muss eine entsprechend bessere Gesamtwirtschaftlichkeit gegenüberstehen.
Das Gebot der Wirtschaftlichkeit verlangt, dass der ÖPP-Ansatz ausschließlich als Beschaffungsvariante verstanden und genutzt werden darf. Die schnellere Realisierung über ÖPP kann Fehlanreize setzen, da es zu Kostensteigerungen im Vergleich zum konventionellen Bauen kommen könnte.
Insgesamt darf der Staat seine Verantwortung für die Infrastruktur nicht aus der Hand geben. In der aktuellen Diskussion wird zudem außer Acht gelassen, dass der Staat über Steuern und Gebühren der Autofahrer jährlich 53 Mrd. Euro einnimmt, jedoch nur rund ein Drittel (19 Mrd. Euro) wieder für die Straßen zur Verfügung stellt.
Als Beispiel ist das Land Nordrhein-Westfalen zu nennen, das im Jahr 2013 insgesamt 41,8 Mio. Euro an Bundesfernstraßenmitteln nicht abgerufen hat. Das zeigt, dass eine effizientere Verwendung der vorhandenen Mittel Priorität haben muss.
– Presseinformation des ADAC Nordrhein –