Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird 2015 von der Bundesregierung mit 260 Euro pro Fahrzeug gefördert. Ab 1. Februar können die Anträge beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) via Internet gestellt werden. Das besagt die am 2. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie.
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe begrüßt ausdrücklich die Bereitstellung des Fördertopfes von insgesamt 30 Millionen Euro. Damit sind zirka 115 000 Nachrüstungen möglich. Verschärfte Einfahrtregelungen in Umweltzonen, der Schutz der Umwelt und die mit 260 Euro geförderte Nachrüstung seien gute Gründe für Autofahrer, um in diesem Jahr die älteren Diesel mit einem Filter sauberer zu machen. Aufgrund der guten Resonanz in den Jahren 2012 und 2013 hatte sich das Kfz-Gewerbe intensiv für eine Aufstockung des Fördertopfes starkgemacht.
Ein Partikelfilter kann in allen Werkstätten nachträglich eingebaut werden, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen. Die Werkstätten bestätigen die Umrüstung mit einer Abnahmebescheinigung. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 eingebaut werden. Fragen und Antworten zur Nachrüstung stehen unter www.bafa.de.
– Presseinfo und Foto: ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe –