Medikamente und Autofahren: Die Gefahr von Nebenwirkungen nicht unterschätzen

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Herbstzeit ist Erkältungszeit. Wer hustet und schnieft und sich mit Medikamenten Linderung verschaffen will, sollte daran denken, dass er nach der Einnahme möglicherweise nicht mehr fahrtüchtig ist. Ob ein Medikament gefährliche Neben- oder Wechselwirkungen hat, steht im Beipackzettel. Auch der Arzt oder Apotheker kann Auskunft geben. Der ADAC weist darauf hin, dass Medikamente wegen ihrer Begleiterscheinungen eine unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr sein können.

Rund ein Fünftel aller Medikamente hat Auswirkungen auf die Fahrsicherheit – dazu gehören auch viele frei verkäufliche Arzneimittel wie Schnupfenspray, Hustensaft oder Schmerzmittel. Die darin enthaltenen Wirkstoffe können den Patienten müde machen, das Reaktionsvermögen herabsetzen oder die Konzentration beeinträchtigen. Manche Medikamente haben außerdem einen Alkohol-Gehalt im zweistelligen Prozentbereich.

Der ADAC empfiehlt deshalb, unbedingt auf entsprechende Hinweise im Beipackzettel zu achten oder den Arzt oder Apotheker zu fragen, ob die Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Oft gibt es alternative Präparate, die für Autofahrer besser geeignet sind. Grundsätzlich rät der ADAC, sich bei Erkältungskrankheiten, die das Allgemeinbefinden und damit auch die Fahrsicherheit beeinträchtigen, nicht hinters Steuer zu setzen. Wer sich unwohl fühlt, Fieber, starken Husten und Schnupfen oder Kopfschmerzen hat, sollte aufs Autofahren am besten verzichten oder sich fahren lassen. Ein Niesanfall führt zum Beispiel schon bei Tempo 50 zu fast 14 Metern Blindflug!

Zwar gibt es kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt, allerdings ist jeder Verkehrsteilnehmer für seine Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich und sollte diese immer vor Fahrtantritt hinterfragen. Geschieht unter Einwirkung von Medikamenten ein Unfall, können unter bestimmten Voraussetzungen Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht und Kürzungen der Vollkaskoversicherung vorgenommen werden.

– Presseinformation des ADAC Nordrhein –