Bringt der Dynamo noch die volle Leistung? Sind Batterien und Akkus voll und haben sie die erforderliche Kapazität? Sind alle Reflektoren vorhanden, unbeschädigt und sauber? Auch ist jetzt der passende Zeitpunkt, um sich über ein Update der alten Beleuchtungsanlage Gedanken zu machen. Vor allem für Vielfahrer kann es Sinn machen, die jüngsten Fortschritte der Fahrradlichttechnik zu nutzen und in eine moderne, lichtstarke Fahrradleuchte zu investieren.
Dafür kommen nach Änderung der Vorschriften jetzt auch leistungsfähige Akkubetriebene Leuchten in Frage, die trotz des geringen Gewichts die Fahrbahn gut ausleuchten. Neuere Modelle lassen sich teilweise bereits per USB-Schnittstelle am PC aufladen. DEKRA erinnert daran, dass die Fahrradleuchten so eingestellt werden müssen, dass sie entgegenkommenden Verkehr nicht blenden. Nach Paragraf 67.3 der StVZO muss der Scheinwerfer dazu leicht nach unten geneigt sein, damit der hellste Bereich des Lichtstrahls in fünf Meter Entfernung nur noch halb so hoch liegt wie der Scheinwerfer. Zusätzlich müssen am Fahrrad ein rotes Rücklicht, ein nach vorne wirkender weißer Rückstrahler, ein nach hinten gerichteter roter Reflektor, Reflektoren in den Pedalen sowie reflektierende Elemente in beiden Rädern angebracht sein.
– Presseinfo der Dekra –
Foto: ADFC