ADAC: beim ersten Winterreifenwechsel Mehrkosten von rund 300 Euro
Reifendruck-Kontrollsysteme sind sinnvoll, da sie einen plötzlichen Druckverlust sofort anzeigen und der Fahrer eine Warnung erhält. Bisher war das RDKS kein Bestandteil der Typzulassung und konnte deswegen außer Betrieb genommen werden, beispielsweise bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter. Dies ist nun nicht mehr erlaubt. Trotz der neuen Technik rät der ADAC weiter dazu, den Reifendruck alle 14 Tage zu kontrollieren.
Wer unsicher ist, ob sein neues Fahrzeug, das er in den vergangenen Monaten gekauft hat, verpflichtend mit einem RDKS ausgerüstet sein muss, sollte bei seinem Händler nachfragen. Wichtig ist auch zu wissen, ob ein direkt oder indirekt messendes System verbaut ist. Grundsätzliche Informationen hält der ADAC auch auf seiner Homepage unter www.adac.de/reifendruck bereit.
– Presseinfo des ADAC –
Foto: Dekra