- Geschwindigkeit im Kreisel muss zum Kurvenradius passen
- 50 Stundenkilometer können zu schnell sein
Licht ins Dunkel brachten sowohl die Zeugenaussagen als auch das vom Gericht beauftragte Schadengutachten. Darin wurde bestätigt, dass beide Unfall-Beteiligten nahezu gleichzeitig in den Kreisverkehr eingefahren sind. Weshalb keiner gegenüber dem anderen vorfahrtsberechtigt war, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung schrieb. Jeder der beiden habe sich auf das Einbiegen des anderen einstellen müssen. Konkret heißt das: Die Geschwindigkeit muss angepasst werden – in diesem Fall an den Kurvenradius. Genau das aber hat der Mercedes-Fahrer nach Auffassung der Richter versäumt, als er mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde den Kreisel durchfuhr und deshalb mit dem Auto der Ford-Fahrerin kollidierte. Dementsprechend trage der Kläger die alleinige Schuld am Unfall. Dieser Auffassung schloss sich das OLG Düsseldorf an und wies die Berufung zurück.
– Presseinformation und Foto der HUK-Coburg –