- Flipflops sind am Steuer gestattet
- Aber: Vollkaskoversicherung kann Leistung einschränken
- Mit festen Schuhen können Fahrer besser reagieren
Zu Sommer und Sonne gehören offene Schuhe und Flipflops. Doch wie sieht das am Steuer aus? Der ARCD klärt auf, ob die bunten Gummilatschen und Schlappen erlaubt sind.
Auch die Haftpflichtversicherung zahlt i. d. R. für Unfälle, die von Fahrern mit Flipflops verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung kann dagegen bei einem Unfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug die Leistung einschränken oder verweigern, wenn dieser auf das Schuhwerk zurückzuführen ist.
Der ARCD empfiehlt, beim Fahren dennoch immer gut sitzende Schuhe zu tragen. „Nur damit ist man auch für spontane Bremsmanöver gerüstet“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
– Presseinformation und Foto vom ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. –