Carsharing mit strengeren Haftungsvorschriften

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Teilen statt Besitzen – seitdem die Methode Carsharing auch von namhaften Autoherstellern mit Erfolg gewerblich betrieben wird, erlebt die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen einen Boom. Der ACE Auto Club Europa begrüßt diese Entwicklung als Fortschritt im Sinne einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Mobilität. Zugleich aber warnt der Club vor den Folgen überdurchschnittlich strenger Haftungsvorschriften bei Carsharing im Schadenfall. „Die Kunden sollten sich in den Verträgen genau anschauen, unter welchen Umständen sie in welchem Umfang für Schäden haften müssen“, sagt Marc Herzog, Vertrauensanwalt des ACE aus Rosenheim. So könnten hohe Selbstbeteiligungen im Schadenfall den finanziellen Vorteil von Carsharing mit einem Schlage zunichtemachen. „Zudem kann es beim Carsharing-Partner durchaus Unterschiede gegenüber dem bisher gewohnten Versicherungsschutz für private Fahrzeuge geben“, so der Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Besonders aufpassen müssten Kunden, die private Fahrzeuge über eine Vermittlungsplattform anmieten würden. „Hier stellt sich ganz schnell die Frage: Wer haftet, wenn der Kunde wegen Sicherheitsmängeln einen Unfall verursacht und dabei sogar selbst verletzt wird?“, warnt Herzog.

Nur vollkommen nüchtern hinters Steuer
Voll auf dem Schaden bleiben etwa Car2Go-Kunden sitzen, wenn sie auch nur ein Glas Bier getrunken haben und beispielsweise einen Unfall mit 0,04-Promille-Alkohl verursachen. „Da es bei uns in den Mietbedingungen eine strikte Null-Promille-Regelung gibt, führt Fahren unter Alkohol unabhängig vom Versicherungsschutz zu einem Ausschluss“, zitiert der ACE den Pressesprecher der Daimler-Tochter Car2Go, Andreas Leo.

Was beim Carsharing versicherungsrechtlich noch alles zu beachten ist, steht hier …

– Presseinformation des ACE Auto Club Europa –