Warnwesten nicht nur mitführen, auch anziehen

Warnweste

Die Pflicht zur Mitnahme von Warnwesten im Auto erstreckt sich auch darauf, die Westen beim Verlassen des Autos aus Anlass einer Panne oder eines Unfalls anzulegen. Der ACE Auto Club Europa wies auf die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, § 15) hin, wonach vorgeschriebene Sicherungsmittel verwendet werden müssen. ACE-Verkehrsrechtsexpertin Yasmin Domé sagte: „Zu diesen Sicherungsmitteln gehört nicht nur beispielsweise das Warndreieck, sondern auch die Warnweste“. Meldungen, denen zu Folge es in Deutschland lediglich eine Pflicht zum Mitführen der Westen gäbe, seien eindeutig falsch, betonte Domé.

Wer vom 1. Juli an gegen die neue Warnwestenvorschrift verstößt, muss laut ACE mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Die Warnweste muss der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.

– Pressemeldung und Foto vom ACE Auto Club Europa –