Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Radfahrer nicht mitschuldig an Unfallfolgen sind, wenn sie keinen Helm tragen. Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung war ein aufsehenerregendes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein, das einer Fahrradfahrerin, die ohne Helm bei einem Verkehrsunfall schwer am Kopf verletzt wurde, eine Mitschuld zugewiesen hatte. Die Frau war an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbeigefahren. Unmittelbar vor ihr öffnete die Pkw-Fahrerin die Tür, die Radlerin stürzte und zog sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu.
Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt nach Auffassung des BGH nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer sei das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben.
Rund zwei Drittel aller untersuchten Radfahrunfälle gingen übrigens auf eine Kollision mit einem Pkw zurück, ein Fünftel waren isolierte Stürze von Radfahrern auf öffentlichen Straßen.
Tatsache ist, die Deutschen sind Fahrradhelmmuffel. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegt die Helmtragequote bei 15 Prozent. Immerhin tragen 66 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen und 29 Prozent der Elf- bis 16‑Jährigen einen Fahrradhelm. Doch gerade für ältere Erwachsene zeigt sich laut Professor Otte ein Fahrradhelm aus biomechanischer Sicht altersbedingter Verletzungsentstehung als besonders effektiv.
Die meisten Experten sind sich einig: Das Tragen eines Fahrradhelms erhöht die Chance, einen Unfall ohne oder mit einer geringeren Kopfverletzung zu überstehen. Auch der DVR spricht diese Empfehlung aus: „Hirnverletzungen könnten deutlich reduziert werden, wenn bei einem Unfall ein Helm getragen wird“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Er appelliert an alle Fahrradfahrer, nur „oben mit“ unterwegs zu sein. Um die Helmtragequote zu erhöhen, sei weitere Präventionsarbeit notwendig.
– Pressemeldung des DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat –