Bei Rot über die Ampel oder betrunken am Lenker: Auch Fußgängern und Fahrradfahrern drohen dafür Geldbußen – und Punkte in Flensburg. Doch jedem dritten Deutschen ist das nicht bekannt, auch vielen Autofahrern nicht. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. „Wer zum Beispiel stark alkoholisiert als Radfahrer andere gefährdet, kann Punkte im Verkehrszentralregister kassieren“, sagt Andreas Tepe von R+V24. Dies ändert sich auch nicht durch die neue Punktereform, die ab 1. Mai 2014 in Kraft tritt.
Bundesbürger, die keinen Führerschein besitzen, sind sich noch seltener des Risikos bewusst: 42 Prozent glauben, dass sie auf dem Rad keine Punkte befürchten müssen. Doch Vorsicht: Wer im Nachhinein noch seinen Führerschein machen möchte, muss die gesammelten Punkte erst abbauen. Bisher verhindert jeder neue Verstoß eine Tilgung. In Zukunft verjähren Punkte aber unabhängig voneinander. Die Frist hängt von der Schwere des Vergehens ab.
– Presseinformation der R+V24 Versicherung –
Foto: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.