Impfungen sind zwingend vorgeschrieben /
Innerhalb der EU besteht Kennzeichnungs-Pflicht
Wer mit seinem Haustier ins Ausland reisen möchte, hat eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Innerhalb und außerhalb der EU gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der ADAC empfiehlt daher, sich rechtzeitig über die Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise an die obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken.
Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dafür ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Eine vor diesem Stichtag erfolgte und gut lesbare Tätowierung wird ebenfalls anerkannt. Außerdem ist der EU-Heimtierausweis mitzuführen, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Tier, seinem Besitzer und der durchgeführten Tollwutimpfung enthalten. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.
Nicht-EU-Länder haben länderspezifische Besonderheiten. Die EU-Regeln übernommen haben jedoch die Schweiz und Liechtenstein, hier genügen Mikrochip, EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Norwegen verlangt bei Hunden zusätzlich die Behandlung gegen Bandwurm.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern wie Norwegen, der Schweiz, Australien, den USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Ansonsten muss noch vor der Abreise in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.
– Presseinformation des ADAC –
Foto: Petra Grünendahl, Infografik: ADAC