- Aus dem Auto geworfene Gegenstände gefährden Biker
- Halter haften für Fehlverhalten des Fahrers
- Fahrlässiges Handeln der Insassen mitversichert
„Grundsätzlich haftet der Halter des Fahrzeugs für die Unfallfolgen – auch wenn er den Gegenstand nicht selbst geworfen hat“, erklärt Frau Kerstin Stahl, Leitende Justiziarin bei der Allianz Deutschland.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle erstattungsfähigen Schäden, die durch das Wurfgeschoss an Mensch und Maschine verursacht wurden. Das gilt ebenso, wenn ein anderer Insasse für den Unfall verantwortlich ist, von dem sich die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch möglicherweise einen Teil des erstatteten Schadens zurückholt.
– Presseinformation der Allianz –