- Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) kritisiert kontroverses Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz
- Bei mehr als 1,6 Promille kann eine MPU angeordnet werden: Ein Drittel aller Fälle resultiert im Entzug der Fahrerlaubnis
Basis des Urteils war die Festnahme eines randalierenden Mannes: Obwohl es keine erkennbare Absicht oder Möglichkeit für den Mann gab, sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, wurde ein Bluttest vorgenommen, dessen Resultat weit über der 1,6 Promillegrenze lag. Die Folge: Der Mann musste sich einer MPU unterziehen – bei Nichtbestehen des Tests wäre seine Fahrerlaubnis entzogen worden. Besonders problematisch: MPUs haben eine Durchfallquote von mehr als 33 Prozent. Entsprechend kommt das Mainzer Urteil einem automatischen Führerscheinentzug von mehr als einem Drittel der Betroffenen gleich. Doch auch bei Bestehen der MPU ist der Schaden groß: Für die Untersuchung werden zwischen 340 und 740 Euro fällig, die es aus eigener Tasche zu zahlen gilt.
Das Mainzer Gericht weist in seinem Urteil auf wissenschaftliche Erkenntnisse hin, nach denen mehr als 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut ein Anzeichen für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung sei. Entsprechend sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Betroffene künftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führe. Aus Sicht von Mathias Voigt ein nicht nachvollziehbarer Rückschluss: „1,6 Promille entsprechen etwa 1,5 Litern Wein oder fünf großen Gläsern Pils – das kommt zu Karneval, dem Oktoberfest oder auch auf privaten Feiern durchaus mal zusammen. Definitiv zu viel, um sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, aber ebenso wenig Anlass für eine solche haltlose Generalisierung.“
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