Nutzung alter Kindersitze ab 8. April 2008 verboten

Seit Anfang der 90er Jahre schon ist nach § 21 (1a) StVO die Nutzung von speziellen Rückhalteeinrichtungen für Kinder im Auto vorgeschrieben. Seitdem habe die Kindersitzhersteller ihre Sitze weiterentwickelt, aber auch die Prüfnorm ECE-R Nr. 44 wurde im Laufe der Jahre immer strenger. Zum besseren Schutz der Kinder dürfen künftig nur noch Sitze mit Freigaben nach den neuesten Normen ECE 44/03 und ECE 44/04 benutzt werden.

gdv_kindimautoDas damit einhergehende Verbot alter Kindersitze betrifft solche, die vor 1995 hergestellt worden sind. Wer also mit Kindersitzen durch die Gegend fährt, die schon mehrere Generationen an Kindern sicher durch den Verkehr begleitet haben, sollte sich den weißen oder orangefarbenen Label, der an dem Kindersitz angebracht ist, mal genauer angucken. Unterhalb des schwarz umkreisten Buchstaben „E“ steht die Prüfnummer. Sitze mit „ECE 44/00“ bis „ECE 44/02“ dürfen nicht mehr verwendet und sollten dringenst ausgetauscht werden. Auch Kindersitze, die schon einmal in einem Unfall verwickelt waren, sollten nicht unbedingt weiter verwendet werden, da sie beschädigt sein könnten – eine Tatsache, die nicht unbedingt ins Auge fallen muss!

Untersuchungen belegen immer wieder, dass ungesicherte Kinder im Auto bei einem Unfall ein sieben mal höheres Risiko haben, verletzt oder getötet zu werden. Das hat sich aber wohl auch in diesem Jahrtausend noch nicht bis zu allen Eltern rumgesprochen, denn es werden immer noch viel zu viele – nämlich, das zeigen Beobachtungen und Befragungen, gut zwei Drittel aller mitfahrenden Kinder unter 12 Jahren (bis 1,50 m Körpergröße) im Auto falsch oder manchmal sogar gar nicht gesichert.

Die Unfallforschung der deutschen Versicherer hat seine Broschüre „Kinder sichern im Auto“ überarbeitet, erweitert und neu aufgelegt. Auf 42 Seiten beantwortet der Ratgeber ausführlich Fragen zur Kindersicherung im Auto, gibt eine Übersicht über die verschiedenen Systeme sowie Ratschläge und Anleitungen für den korrekten Einbau – ein sehr wichtiger Punkt übrigens, denn auch ein falsch eingebauter Kindersitz kann das Kind nicht optimal schützen!

Zu beziehen ist der Ratgeber „Kinder sichern im Auto“ bei der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In Einzelexemplaren bekommt man sie kostenlos bei Klaus Brandenstein, eMail k.brandenstein@gdv.de. Kindergärten, Horte, Hebammen und Einrichtungen der Kinderpflege können die Broschüre ebenfalls nach Bedarf bestellen. Im Internet ist sie zudem hier als Download zu haben.

© April 2008, Petra Grünendahl, Foto: GDV

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